Ausgabe vom 23. November 2004
Öffentliche Erinnerung:
Am 15.11.04 sind Gewerbesteuer, Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr fällig geworden. Beträge, die bei der Stadtkasse innerhalb einer Woche nicht eingegangen sind, werden ohne Zahlungsaufforderung eingezogen. Diese Erinnerung gilt als Mahnung - § 269 (1) Nr. 3 LVwG Schl.-H., (ab 2005 erfolgen Einzelmahnungen).
23.11.04 Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister - Stadtkasse -




